Mit der Überlegung einer Anschaffung eines Treppenliftes kommen auch viele Fragen.
Erhalten Sie hier einen Auszug aus den uns am häufigsten gestellten Fragen mit Antworten.

Beratung & Angebot (12)

Ja. Eine seriöse Beratung ist immer unverbindlich und kostenfrei – dies ist unser Grundsatz.

Ja. Bevor Sie einen Treppenlift kaufen, ist es immer von Vorteil, die Treppe und die bauliche Beschaffenheit der Treppe und des Hauses (wie Materialbeschaffenheit, Stufenhöhe, Treppenart, Treppenhöhe, Treppenlänge, usw.) vor Ort zu besichtigen, damit wir mit Ihnen gemeinsam die optimale Liftanlage auswählen können.

Gleichzeitig erfolgt eine Vermessung der Treppe (Treppenaufmaß). Auf dieser Basis wird eine technische Zeichnung erstellt, die Voraussetzung für die Herstellung Ihrer individuellen Liftanlage ist.

Beim Kauf eines Sitzliftes ist es für die meisten Kunden auch wichtig, dass dieser farblich den Räumlichkeiten des Hauses / der Wohnung angepasst wird. Über die von den Herstellern angebotenen Farb-Varianten geben Ihnen unsere Kundenberater gern genauere Informationen.

In den Treppenliftpreisen sind folgende Kosten bereits enthalten:

  • Herstellungskosten der technischen Treppenliftanlage
  • Aufwendungen für das technische Treppenaufmaß
  • Kosten für die ingenieurstechnische Erstellung der Bauzeichnungen inkl. der Berechnung der individuellen Produktionsdaten
  • Transport-, Installations- und Einbaukosten sowie die Inbetriebnahme der Treppenliftanlage

Die Beratung und die technische Einweisung sind natürlich kostenfrei.

Mit dem Einbau und der Inbetriebnahme Ihrer Liftanlage erhalten Sie die Rechnung. Der darin ausgewiesene Betrag ist dann innerhalb von 14 Tage fällig, sofern mit Ihnen nichts anderes vereinbart ist. Sie haben die Möglichkeiten der Barzahlung, der Überweisung oder des Lastschriftverfahrens.

Bei Mietverträgen oder Treppenliftfinanzierungen können weitere Zahlungsvarianten zur Anwendung kommen.

In der Regel werden heute keine Anzahlungen mehr vom Kunden verlangt. Sollte dies jedoch gefordert werden, sollten Sie sich sehr genau über die Vertragsbedingungen informieren.

Wir fordern keinerlei Anzahlung für Ihren neuen Treppenlift.

Nach § 40 SGB XI hat jeder Pflegebedürftige zunächst das Recht, über seine Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SBG XI) zu beantragen, wenn dadurch die häusliche Pflege bzw. eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglicht oder erleichtert wird. Hierunter fällt als Maßnahme auch der Kauf und Einbau eines Treppenliftes.

Sollte diese Variante nicht greifen, weil Sie zeitgleich bereits eine andere Maßnahme zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes umsetzen, besteht bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Möglichkeit auf eine zinsgünstige Finanzierung. Hierzu hat die KfW ein Programm (Programmnummer-159-“Altersgerecht Umbauen”) zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren im Wohnumfeld aufgelegt.

Alternativ und je nach Einzelfall sollten die Anspruchsvoraussetzungen auf Förderungen bei anderen Versorgungsämtern oder Berufsgenossenschaften geprüft werden.

Gegebenenfalls bieten auch Kommunen und Länder Förderprogramme zum Abbau von Barrieren im privaten Wohnumfeld an.

Sollten Sie für einen nahestehenden Verwandten in eine Liftanlage investieren, ist es ratsam, sich vorab von einem Steuerberater oder Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem zuständigen Finanzamt über die steuerliche Absetzbarkeit dieser Sonderaufwendung beraten zu lassen.

In der Regel reicht ein formloser Antrag auf eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (gemäß § 40 SGB XI) bei der zuständigen Krankenkasse. Begründen Sie in diesem, warum diese Maßnahme, z.B. der Kauf und Einbau eines Treppenliftes, für Sie notwendig ist. Hierzu beziehen Sie sich auf Ihre Pflegestufe, Ihrem Krankheitsbild und auf Ihre persönliche Wohnsituation. Legen Sie auch eine Kopie eines Angebotes zum Erwerb eines Treppenliftes bei.

Haben Sie noch keine Pflegestufe beantragt, tun Sie dies gleichzeitig, denn die Anerkennung einer Pflegestufe ist eine Voraussetzung für die Gewährung des Pflegekassenzuschusses.

Wichtig ist, dass die Beantragung der Pflegestufe und des Zuschusses vor Beginn des Einbaus eines Treppenlifts erfolgt.

Die Pflegekassen sind bemüht und nunmehr auch per Gesetz ( Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) angehalten, spätestens innerhalb von 14 Tagen auf Ihren Antrag zu reagieren. Der beauftragte Medizinische Dienst der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse wird Ihre persönliche Situation zu Hause prüfen und eine Entscheidung auf die Notwendigkeit des Einbaus eines Treppenliftes treffen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können von der Pflegekasse bis zu einer Höhe von 4.000€ je Pflegebedürftigen bezuschusst werden.

Leben z.B. vier Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft kann der Zuschuss von jedem Pflegebedürftigen beantragt werden, so dass maximal 16.000-€ je Maßnahme gewährt werden können. Der Gesamtbetrag von 16.000-€ erhöht sich auch dann nicht weiter, wenn mehr als vier Anspruchsberechtigte in einer Gemeinschaft wohnen. Der Anspruch wird dann anteilig aufgeteilt (§40, SGB XI).

Sollte die Pflegeversicherung eine Bezuschussung eines Treppenliftes ablehnen, weil Sie zeitgleich bereits eine andere Maßnahme zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes umsetzen oder weil sie grundsätzlich die Voraussetzungen nicht erfüllt sieht, besteht bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Möglichkeit auf eine zinsgünstige Finanzierung. Hierzu hat die KfW ein Programm (Programmnummer-159-“Altersgerecht-Umbauen”) zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren im Wohnumfeld aufgelegt.

Alternativ und je nach Einzelfall sollten die Anspruchsvoraussetzungen auf Förderungen bei anderen Versorgungsämtern, Berufsgenossenschaften oder des Rentenversicherers geprüft werden.

Eine Reihe von Kommunen und Ländern bieten ebenfalls Förderprogramme zum Abbau von Barrieren im privaten Wohnumfeld an.

Für diese Fälle haben wir eine spezielle Service-Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer erhalten Sie mit Ihren Vertragsunterlagen gut sichtbar gleich vorn auf Ihrem Unterlagenordner. Haben Sie Fragen zu Ihrer Treppenliftanlage oder es liegt ein technisches Problem vor, werden die Spezialisten Ihnen direkt am Telefon helfen. Sollte sich hieraus der Einsatz eines Technikers erforderlich machen, wird dieser über das Service-Partner-Netzwerk kurzfristig das Problem bei Ihnen vor Ort beheben.

Oder nutzen Sie unseren Leitfaden für technische Probleme

Service 0 34 202 – 97 97 50

Der Preis für einen Treppenlift variiert zwischen € 2.995,- bis € 4.995,- für eine gerade Treppe. Für einen Kurven-Treppenlift liegt die Preisspanne zwischen € 7.295,- und € 11.000,-.

Der Preis variiert je nach Hersteller und Optionen. Eine Begutachtung Ihrer Treppe macht eine exakte Preisauskunft möglich.

Vergleichen Sie die Preise direkt in unserem Preisvergleichsportal oder nutzen Sie unseren kostenlosen und schnellen Angebot-Service.

Vor allem bei geraden Treppen ist meist ein Besuch vor Ort nicht notwendig. Dies spart Zeit und Geld. Die Einsparungen wirken sich nicht unerheblich auf den Kaufpreis des Treppenliftes aus. Meist reichen wenige Bilder um eine Montage durchführen zu können.

Anders ist dies bei Treppen mit Kurven und Biegungen. Hier entscheidet maßgeblich die Anzahl der Kurven und die Länge der Schiene. Auch Sonderkurven oder spezielle Hindernisse wirken sich auf den Kaufpreis aus. Aus diesem Grund ist eine vorherige Beratung vor Ort äußerst wichtig. Aufgrund der einmaligen Individualität eines jeden Kurven-Treppenlifts sind Ihre Vorstellungen und Wünsche in jedem Fall zu beachten. Denn ist die Schiene erstmal produziert, lässt sich diese im Nachhinein nicht mehr ändern.

Die Pflegekasse zahlt Ihnen bis zu 4.000,- € pro pflegebedürftiger Person bis maximal 16.000,- € pro Haushalt. Die KfW bezuschusst Hauseigentümer ohne Pflegegrad mit bis zu 10%.

Informieren Sie sich hier über den 4.000,- € Pflegekassenzuschuss und wie Sie diesen beantragen können. Gern helfen wir bei der Beantragung und beraten Sie bis zur Auszahlung.

Informationen zum KfW 455 Zuschuss in Höhe von 10% erhalten Sie auf unserer Info-Seite. Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung und Durchführung bis hin zur Auszahlung.

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