Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung bzw. der Bezuschussung eines Treppenliftes gibt es?

Nach § 40 SGB XI hat jeder Pflegebedürftige zunächst das Recht, über seine Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SBG XI) zu beantragen, wenn dadurch die häusliche Pflege bzw. eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglicht oder erleichtert wird. Hierunter fällt als Maßnahme auch der Kauf und Einbau eines Treppenliftes.

Sollte diese Variante nicht greifen, weil Sie zeitgleich bereits eine andere Maßnahme zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes umsetzen, besteht bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Möglichkeit auf eine zinsgünstige Finanzierung. Hierzu hat die KfW ein Programm (Programmnummer-159-“Altersgerecht Umbauen”) zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren im Wohnumfeld aufgelegt.

Alternativ und je nach Einzelfall sollten die Anspruchsvoraussetzungen auf Förderungen bei anderen Versorgungsämtern oder Berufsgenossenschaften geprüft werden.

Gegebenenfalls bieten auch Kommunen und Länder Förderprogramme zum Abbau von Barrieren im privaten Wohnumfeld an.

Sollten Sie für einen nahestehenden Verwandten in eine Liftanlage investieren, ist es ratsam, sich vorab von einem Steuerberater oder Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem zuständigen Finanzamt über die steuerliche Absetzbarkeit dieser Sonderaufwendung beraten zu lassen.