Wer bezahlt meinen Treppenlift?

Die Pflegekasse zahlt Ihnen bis zu 4.000,- € pro pflegebedürftiger Person bis maximal 16.000,- € pro Haushalt. Die KfW bezuschusst Hauseigentümer ohne Pflegegrad mit bis zu 10%.

Informieren Sie sich hier über den 4.000,- € Pflegekassenzuschuss und wie Sie diesen beantragen können. Gern helfen wir bei der Beantragung und beraten Sie bis zur Auszahlung.

Informationen zum KfW 455 Zuschuss in Höhe von 10% erhalten Sie auf unserer Info-Seite. Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung und Durchführung bis hin zur Auszahlung.