Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können von der Pflegekasse bis zu einer Höhe von 4.000€ je Pflegebedürftigen bezuschusst werden.

Leben z.B. vier Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft kann der Zuschuss von jedem Pflegebedürftigen beantragt werden, so dass maximal 16.000-€ je Maßnahme gewährt werden können. Der Gesamtbetrag von 16.000-€ erhöht sich auch dann nicht weiter, wenn mehr als vier Anspruchsberechtigte in einer Gemeinschaft wohnen. Der Anspruch wird dann anteilig aufgeteilt (§40, SGB XI).