4.000,- € Pflegekassenzuschuss

Grundsätzlich kann ein Treppenlift von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt pro pflegebedürftiger Person im Haushalt ab dem 01.01.2017  4.000,- € oder in einer Wohngemeinschaftsanlage für max. 4 pflegebedürftige Personen zusammen 16.000,- €.

Die Antragstellung erfolgt formlos bei Ihrer Krankenversicherung. Die Pflegekasse sendet Ihnen anschließend ein Formular zu, dass Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Gleichzeitig beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK), um die Notwendigkeit eines Lifts im häuslichen Umfeld festzustellen.

Voraussetzung für einen Zuschuss ist der Nachweis eines Pflegegrads (mind. 1) und eine Bescheinigung vom medizinischen Dienst, dass der Antragsteller auf einen Treppenlift angewiesen ist. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, ist das Datum der Antragstellung für die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidend.

Ein Rechtsanspruch ist nicht gegeben. Es lohnt sich dennoch, einen Antrag zu stellen. Die Pflegeversicherungen haben erkannt, dass es günstiger ist, Sie so lange wie möglich in Ihrem gewohnten Lebensumfeld ein weitestgehend selbständiges Leben führen zu lassen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Tel 0 34 202 – 97 97 50

Quelle und weiterführende Informationen unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html